Arbeitest Du mit oder gegen Deinen Betriebsrat?

Viermal im Jahr organisieren wir gemeinsam mit tbd* eine Frühstücksrunde für Personaler und Personalerinnen. Diese Eventreihe dient dem Netzwerken und der Weiterbildung und steht immer unter einem festgelegten Thema. Beim letzten HR-Frühstück am 11. September drehte sich alles um das Thema Betriebsrat. Iris Kilian, ehemalige Personalleiterin bei Campact, vorher in diversen Personalleitungspositionen in der Wirtschaft, teilte ihre Erfahrungen und gab Tipps, wie die Zusammenarbeit mit Betriebsrät*innen kooperativ gestaltet werden kann. Autorin des Artikels ist Roxana Baur von tbd*.

Wenn sich ein neuer Betriebsrat in einer Organisation gründet, haben viele Personaler*innen Befürchtungen: Habe ich etwas falsch gemacht, da meine Mitarbeiter*innen eine Vertretung wollen? Reden diese nun nicht mehr mit mir? Wird jetzt alles schwieriger?

Dabei kann die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eine Bereicherung sein, wenn die Kooperation klappt. Denn er liefert neue Sichtweisen und zwingt dazu, sich mit den Rechten der Mitarbeiter*innen auseinanderzusetzen. Bei gemeinsamen Prozessen kann  so auch immer die  Akzeptanz eines großen Teils der Mitarbeitenden eingeholt werden und man hat eine gemeinsame Stimme. Beachten sollten Personaler*innen dabei Folgendes:

Das Gesetz kennen

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben und die Zusammenarbeit mit Betriebsrät*innen streng geregelt.  Wenn sich ein Betriebsrat bildet, ist es daher ratsam, sich für dieses Thema in einer Fortbildung schulen zu lassen und sich ausführlich mit den Gesetzestexten auseinanderzusetzen. So lassen sich viele Unklarheiten und Zuständigkeitsfragen aus dem Weg räumen und als Personaler*in ist man auf der sicheren Seite.

Frühe Abstimmung

Eine frühe Abstimmung und Einbeziehung des Betriebsrats in alle relevanten Prozesse kann äußerst hilfreich sein, denn so klappt auch die Zusammenarbeit in schwierigen Situationen besser. Iris Kilian nannte hier das Beispiel einer krankheitsbedingten Kündigung als einen der kompliziertesten Fälle ihrer Karriere, der durch die frühe Einbeziehung des Betriebsrats geklärt werden konnte.

Beteiligung an Prozessen

Um eine gemeinsame Perspektive auf anstehende Prozesse zu finden und um gegenseitiges Verständnis zu fördern, ist es hilfreich, den Betriebsrat nicht nur an Einstellungsprozessen und Projekten teilhaben zu lassen, sondern diesen, wenn zeitlich möglich, immer mitzubringen, zum Beispiel zu Veranstaltungen oder Meetings. Auch regelmäßige gemeinsame Mittagessen schaffen eine Atmosphäre auf Augenhöhe und fördern den Austausch.

Schriftliche Fixierung von Prozessen

Ein großer Vorteil und ein Muss bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist für Iris Kilian die schriftliche Fixierung aller Prozesse. So können Streitfragen neutraler behandelt und strittige Punkte objektiv festgehalten werden.

Mitarbeiter aus dem Personalbereich im Betriebsrat?

Eine Frage, die Organisationen immer wieder beschäftigt, ist, ob Mitarbeiter*innen aus dem Personalbereich im Betriebsrat vertreten sein sollten. Jedoch stellt dies laut Iris ein klares No Go dar, da diese sich auf der Arbeitgeber*innenseite befinden, über mehr und sensiblere Informationen verfügen als andere Mitarbeiter*innen.

Nach dem Input berichteten die Teilnehmer*innen von ihren persönlichen Erfahrungen mit Betriebsräten in ihren Organisationen und diskutierten, ob im dritten Sektor / NGO Bereich Betriebsräte überhaupt notwendig sind. Auch wurden weitere Best Practices der
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ausgetauscht.

Das nächste Frühstück findet am 10. Dezember zum Thema Diversity statt. Möchtest Du beim nächsten Mal dabei sein, dann trage Dich einfach hier ein.